Wir wollen das Beste für unsere Kunden!
Wir als ambulanter Pflegedienst bieten alle Leistungen an, um Sie als Angehörige zu entlasten oder Sie als Kunde zu unterstützen.
Individuelle Pflege ist uns eine Herzensangelegenheit für Sie oder Ihre Liebsten, für mehr Lebensqualität. Das Ziel ist es ein reibungslosen Tagesablauf zu schaffen und Ihnen bei allen Schwierigkeiten zur Seite zu stehen.
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegebedürftigkeit
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maximale Leistungen pro Monat
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Pflegegrad 1
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*
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Pflegegrad 2
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724 Euro
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Pflegegrad 3
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1.363 Euro
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Pflegegrad 4
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1.693 Euro
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Pflegegrad 5
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2.095 Euro
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* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Hier handelt sich um Unterstützung bei grundlegenden, wiederkehrenden Tätigkeiten wie:
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Betten, Lagern und Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes bzw. Rollstuhls
- Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen wie Toilettengang und Versorgung mit Inkontinenzmitteln
- Hilfe und Unterstützung bei Zubereitung der Mahlzeiten, Verabreichen der Sonden Nahrung
- Kontrolleinsätze
Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnisse und Wünschen individuell nach Leistungskomplexen System oder Pflege nach Zeit gestaltet.
Behandlungspflege
Ärztliche verordnete Maßnahmen laut der HKP Verordnung (Häusliche Krankenpflege) die von qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht werden:
- Blutdruckmessung, Blutzuckermessung,
- Dekubitus Versorgung, Wundversorgung, Verbände, Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe, Einreibungen
- Medikamente herrichten für 1 Woche, Medikamente verabreichen auch mehrmals täglich,
- Inhalationen, Injektionen, Infusionen, Port Versorgung, Tracheostoma Versorgung
- Stoma Versorgung, PEG und SPK Versorgung
- Schmerzpumpen an – und abhängen
- Parenterale Ernährung
Das gesamte Leistungsangebot der Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger.
Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich von allein stehenden Pflegebereich was sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können.
Bei der hauswirtschaftlichen Verrichtungen handelt es sich um Leistungen, die den unmittelbaren Lebensbereich des Pflegebedürftigen betreffen.
Der Leistungskomplex 19 Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
Aufräumen und Reinigung der Wohnung
- Trennen und entsorgen des Abfalls
- Spülen-Aufräumen
- Reinigung des Bades/der Toilette/der Küche/ des Wohn-und Schlafbereichs
- Staubsaugen / Nassreinigung
- Staubwischen
Vor- und Zubereiten von Mahlzeiten
- Kalte Mahlzeiten
- Warme Mahlzeiten
- Erwärmen vorbereitete Mahlzeiten
- Zwischenmahlzeiten vorbereiten/hinstellen
- Mundgerechte Zubereitung
- Tisch decken
- Aufräumen
- Reinigung des Arbeitsbereichs
Einkaufen
- Erstellen einer Einkaufsliste (mit dem Kunden)
- Einkaufen von Lebensmitteln, notwendige Bedarfsgegenstände der Hygiene und HWS Versorgung.
- Einräumen der Eingekaufte Artikeln
- Besorgungen in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen z.B. Apotheke, Post..
Pflege der Wäsche und Kleidung
- Wechseln der Wäsche
- Vollständiges Ab-und Beziehen des Bettes
- Waschen / Aufhängen ggf. Bügeln der Wäsche
- Einräumen der Wäsche
- Waschmaschinen / Trockner Pflege / Flusen Sieb reinigen; Kondenswasser Behälter leeren
Nicht wählbar sind daher: z.B.
Gartenpflege, Pflege der Balkonpflanzen, Wintergartenreinigung, Treppenhausreinigung*, Haustierversorgung*, Entsorgung von Sperrmüll usw., Schuppen, Garage, Keller, Dachboden, Ferienwohnung, Gästezimmer.
SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) )
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich nicht nur an Patienten in dem letzten Lebensabschnitt( Sterbeprozess) sondern auch an Kunden mit einer Lebensverkürzende Diagnose mit Vielzahl an Begleitsymptomen die intensiv behandelt und kontrolliert werden müssen. Hier steht im Vordergrund die intensive Schmerztherapie, Symptomkontrolle und deren individuelle Behandlungsansätze, Verbesserung der Lebensqualität, psychologische und spirituelle Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem ambulanten und dem stationären Hospizdienst.
Die Versorgung kann durch den Hausarzt verordnet werden und wird von der Krankenkasse finanziert.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere mit ein:
- Die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
- Die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/ Nachtrhythmus
- Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
Die Betreuungsleistungen beinhalten nicht die Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung bzw. vollständige Übernahme der Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft.
Der Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Die Inanspruchnahme dieser Leistung schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nicht
Betreuungsleistungen beinhaltet i. d. R.
- Allgemeine Begleitung
- beim Spaziergang
- beim Einkauf
- bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen
- bei Veranstaltungen der Gemeinde, Kirchgang
- Beschäftigung und Beaufsichtigung
- Vorlesen
- Spielen
- Unterhaltungen
- Erinnerungsarbeit/ Gedächtnistraining
Stundenweise Verhinderungspflege
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.
Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein. Damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.
Ersatzpflegepersonen übernehmen zudem häufig Betreuungsdienstleistungen. Das können Spaziergänge, Aktivitäten oder einfach nur Gespräche sein.
Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.
Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:
- Private Gründe
- Gesundheitliche und familiäre Gründe
- Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
- kulturelle Veranstaltungen
- Sportkurse
- Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
- Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden
- Überstunden auf der Arbeit
- Sonstige
Beratungseinsätze § 37/3 SGB XI
Alle Pflegebedürftigen, die ein Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – müssen je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.
Pflegegrad 2 – 3 : halbjährlich
Pflegegrad 4 – 5: vierteljährlich
Damit möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse