Wir wollen das Beste für unsere Kunden!

Wir als ambulanter Pflegedienst bieten alle Leistungen an, um Sie als Angehörige zu entlasten oder Sie als Kunde zu unterstützen.

Individuelle Pflege ist uns eine Herzensangelegenheit für Sie oder Ihre Liebsten, für mehr Lebensqualität. Das Ziel ist es ein reibungslosen Tagesablauf zu schaffen und Ihnen bei allen Schwierigkeiten zur Seite zu stehen.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegebedürftigkeit
maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1
*
Pflegegrad 2
724 Euro
Pflegegrad 3
1.363 Euro
Pflegegrad 4
1.693 Euro
Pflegegrad 5
2.095 Euro

* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Hier handelt sich um Unterstützung bei grundlegenden, wiederkehrenden Tätigkeiten wie:

  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Betten, Lagern und Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes bzw. Rollstuhls
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen wie Toilettengang und Versorgung mit Inkontinenzmitteln
  • Hilfe und Unterstützung bei Zubereitung der Mahlzeiten, Verabreichen der Sonden Nahrung
  • Kontrolleinsätze

Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnisse und Wünschen individuell nach Leistungskomplexen System oder Pflege nach Zeit gestaltet.

Behandlungspflege

Ärztliche verordnete Maßnahmen laut der HKP Verordnung (Häusliche Krankenpflege) die von  qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht werden:

  • Blutdruckmessung, Blutzuckermessung,
  • Dekubitus Versorgung, Wundversorgung, Verbände, Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe, Einreibungen
  • Medikamente herrichten für 1 Woche, Medikamente verabreichen auch mehrmals täglich,
  • Inhalationen, Injektionen, Infusionen, Port Versorgung, Tracheostoma Versorgung
  • Stoma Versorgung, PEG und SPK Versorgung
  • Schmerzpumpen an – und abhängen
  • Parenterale Ernährung

Das gesamte Leistungsangebot der Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger.

Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich von allein stehenden Pflegebereich  was sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können.

Bei der hauswirtschaftlichen Verrichtungen handelt es sich um Leistungen, die den unmittelbaren Lebensbereich des Pflegebedürftigen betreffen.

Der Leistungskomplex 19 Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:

Aufräumen und Reinigung der Wohnung
Vor- und Zubereiten von Mahlzeiten
Einkaufen
Pflege der Wäsche und Kleidung

Nicht wählbar sind daher: z.B. 

Gartenpflege, Pflege der Balkonpflanzen, Wintergartenreinigung, Treppenhausreinigung*, Haustierversorgung*, Entsorgung von Sperrmüll usw., Schuppen, Garage, Keller, Dachboden, Ferienwohnung, Gästezimmer. 

SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) )

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich nicht nur an Patienten in dem letzten Lebensabschnitt( Sterbeprozess) sondern auch an  Kunden mit einer Lebensverkürzende Diagnose mit Vielzahl an Begleitsymptomen die intensiv behandelt und kontrolliert werden müssen. Hier steht im Vordergrund die  intensive Schmerztherapie, Symptomkontrolle und  deren individuelle Behandlungsansätze, Verbesserung der Lebensqualität, psychologische und spirituelle Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem ambulanten und  dem stationären Hospizdienst.

Die Versorgung kann durch den Hausarzt verordnet werden und wird von der Krankenkasse finanziert.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere mit ein:

Die Betreuungsleistungen beinhalten nicht die Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung bzw. vollständige Übernahme der Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft.

Der Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Die Inanspruchnahme dieser Leistung schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nicht

Betreuungsleistungen beinhaltet i. d. R.
Stundenweise Verhinderungspflege

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.
Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein. Damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.
Ersatzpflegepersonen übernehmen zudem häufig Betreuungsdienstleistungen. Das können Spaziergänge, Aktivitäten oder einfach nur Gespräche sein.
Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden. 

Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:

Beratungseinsätze § 37/3 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die ein Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – müssen je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

Pflegegrad 2 – 3 : halbjährlich
Pflegegrad 4 – 5: vierteljährlich

Damit möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse